Scheidung: So geht es mit der gemeinsamen Immobilie weiter

Eine Scheidung ist ein einschneidendes Ereignis im Leben eines Paares und wirft viele rechtliche Fragen auf, insbesondere wenn es um gemeinsam besessene Immobilien geht. In diesem Beitrag zeigen wir daher auf, welche Möglichkeiten Sie haben und wie Sie mit der gemeinsamen Immobilie nach einer Scheidung am besten umgehen können.

Gesetzliche Regelungen bei Scheidung und Immobilienbesitz

Wem eine Immobilie gehört, ist im Grundbuch festgehalten. Stehen dort beide Partner als Eigentümer vermerkt, gehört die Immobilie auch beiden Partnern und eine Lösung zur Aufteilung muss gefunden werden. Hat nur einer der Partner die Immobilie erworben und es gibt keinen Ehevertrag, greift der Zugewinnausgleich. Je nach Verbleib der Immobilie kann es also zu einer Auszahlung kommen. Da sich die individuellen Situationen je nach Vorhandensein eines Ehevertrags und dem Zeitpunkt des Immobilienverkaufs unterscheiden können, zahlt sich die Beratung durch einen Rechtsexperten aus. Wir von Kollat Immobilien stellen gerne die passenden Kontakte in Ellwangen und Umgebung her, um im Anschluss die weiteren Schritte mit Ihnen zu planen.

Optionen für die Aufteilung der gemeinsamen Immobilie

Nach einer Scheidung stehen Paare, die gemeinsam eine Immobilie besitzen, vor verschiedenen Optionen, wie sie mit der Immobilie umgehen können. Die Wahl der Option hängt von verschiedenen Faktoren wie finanziellen Aspekten, persönlichen Bedürfnissen und rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Zu den möglichen Optionen gehören unter anderem:

Gemeinsamer Verkauf der Immobilie

Beim gemeinsamen Verkauf einer Immobilie im Zuge einer Scheidung entscheiden sich die Ehepartner dazu, das gemeinsame Eigentum zu liquidieren und den erzielten Verkaufserlös gerecht aufzuteilen. Dieser Prozess erfordert oft eine gute Kommunikation und Kooperation zwischen den Partnern, um den Verkauf reibungslos abzuwickeln. Offene Kredite lassen sich so oft zurückzahlen.

Die Immobilie wird gemeinsam vermietet

Durch die Vermietung der Immobilie können beide Parteien weiterhin von den Mieteinnahmen profitieren und gegebenenfalls die laufenden Kosten für die Immobilie teilen. Die Vermietung der gemeinsamen Immobilie kann eine gute Möglichkeit sein, um den Wert des Eigentums zu erhalten und finanzielle Belastungen zu reduzieren.

Ein Partner behält die Immobilie, der andere wird ausgezahlt

Wenn sich ein Paar dazu entscheidet, dass ein Partner die gemeinsame Immobilie behalten soll und der andere Partner ausgezahlt wird, wird in der Regel eine Auszahlung vereinbart, die den Wert des Anteils des ausziehenden Partners an der Immobilie widerspiegelt. Für eine faire Auszahlung ist eine genaue Bewertung der Immobilie erforderlich, um den Wert zu bestimmen, der dem ausziehenden Partner zusteht.

Auch andere Optionen sind denkbar. Wie die Übertragung an ein gemeinsames Kind oder die Aufteilung eines Hauses in mehrere Eigentumswohnungen. Wir von Kollat Immobilien finden gemeinsam mit Ihnen die passende Option, um in dieser oftmals herausfordernden Situation mit Ihrem gemeinsamen Immobilienbesitz zu verfahren. Sprechen Sie uns an!

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